Fast alle getauften evangelischen Jugendlichen lassen sich im Alter von 13 und 14 Jahren in den Kirchengemeinden konfirmieren. Das Wort „Konfirmation“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Befestigung“ oder „Stärkung“. Bei der Konfirmation bekräftigen die Konfirmandinnen und Konfirmanden durch das Sprechen des Glaubensbekenntnisses, dass sie bei diesem Glauben bleiben und danach leben wollen. Durch den Segen wird den Jugendlichen der Schutz und die Hilfe Gottes für den weiteren Lebensweg zugesprochen.
Bei der Konfirmation geht es um die Übernahme von Eigenverantwortung in Sachen christlichem Glauben. Damit die Jugendlichen sich bewusst für den christlichen Glauben entscheiden können, geht der Konfirmation der Konfirmationsunterricht voraus. Dort können sich die Konfirmandinnen und Konfirmanden mit den Themen auseinander setzen, die sowohl etwas mit dem christlichen Glauben und Kirche als auch ihrem eigenen Leben zu tun haben.
Mit der Konfirmation erwerben Jugendliche das Recht, ein Patenamt zu übernehmen. Außerdem erhalten sie mit 14 Jahren das aktive kirchliche Wahlrecht. Das heißt, sie dürfen den Gemeindekirchenrat ihrer Gemeinde wählen. Mit 18 Jahren erhalten sie das passive kirchliche Wahlrecht. Das heißt, sie können sich in kirchliche Wahlämter, wie zum Beispiel den Gemeindekirchenrat, wählen lassen.
Teilnahme am Konfirmationsunterricht - so gehts:
1. Voraussetzung für die Konfirmation ist die Taufe. Wenn die Konfirmandin oder der Konfirmand noch nicht getauft ist, dann kann er oder sie entweder während der Konfirmandenzeit, kurz vor dem Konfirmationssonntag oder bei der Konfirmation selbst getauft werden.
2. Melden Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter im Pfarramt zum Konfirmationsunterricht an. Der Unterricht dauert zwei Jahre.